Sonder-AKTIONwegen des großen Erfolges erst einmal unbegrenzt verlängert! ALSO: "Wir verschenken weiterhin 25,- EUR-Reisegutscheine an alle unsere Kunden bzw. an die es noch werden (wollen) oder uns einfach auch nur weiterempfehlen!"
Gerne dürfen Sie diese natürlich sammeln (bis Sie dann max. 100,- EUR zusammen haben) ...
>>> ... und so einfach geht das!
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Die ProConcept AG ist ein internationaler Prozessfinanzierer, bestehend aus einem Team von Spezialisten aus der Wirtschaft und des Finanzmarktes - mit Zugriff auf ein Netzwerk von erfahrenen Rechtsanwälten und versierten Kanzleien!
WICHTIG! Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen sollten Sie MÖGLICHST einen Rechtsschutzvertrag haben, der die Sparte Vertragsrecht beinhaltet, , denn nur so sind die Kosten für das Anfechtungsverfahren zur Rückabwicklung Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen IN IHREM INTERESSE (also im Sinne einer gerechten Rückabwicklung), natürlich vollkommen gedeckt! [HINWEIS! Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherer vorab dazu konkret an!] ... Sollte es zu einer Ablehnung der Deckungszusage (Ihres RS-Versicherers) kommen, wird für Sie eine neue Modellart gewählt und dazu eine neue Abtretungsvereinbarung einreichen. Nach der Annahme der Abtretungsvereinbarung werden die Kosten für den Prozess dann von der ProConcept AG übernommen!!!
Folgende Unterlagen sind für die Anfechtung einer (laufenden) Lebens- oder Rentenversicherung nötig: Abtretungsvereinbarung, Abtretungsanzeige, Rechtsanwaltvollmacht* und die Police! *[... werden durch uns ausgehändigt!]
Die unmittelbaren Kosten zur fach- und sachgerechten Kündigung und Überprüfung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung betragen einmalig EUR 87,50 zzgl. einer späteren (erst einmal aber abgetretenen!) Beteiligung der ProConcept AG an den verbesserten Ablauf- bzw. Rückkaufwerten* gegenüber dem ursprünglichen Angebot Ihrer Versicherungsgesellschaft! [Vgl. Dazu die dann vorgelegte Abtretungserklärung der ProConcept AG ...]
WICHTIG! Auch eine Verbesserung des Auszahlungsbetrages BEREITS GEKÜNDIGTER VERTRÄGE ist möglich! Diese müssen jedoch möglichst innerhalb von max. 5 Jahren* nach Kündigung bei der ProConcept AG durch uns eingereicht sein!! *[Diese Angabe bleibt jedoch ohne Gewähr, da es bei bestimmten Vertragsarten zu Abweichungen von diesem Richtwert kommen kann!] BEI BEREITS GEKÜNDIGTEN VERTRÄGEN ist dann nur die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung zu zahlen bzw. der Abschlag bzw. Einbehalt gem. der Abtretungsvereinbarung mit der ProConcept AG fällig!!
>>> Leider nicht bearbeitet werden können: Direktversicherungen (auch ehemalige), Pensionszusagen, Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, Riester-, Kaiser- und Rüruprenten!
IN JEDEM FALL sollten Sie VORAB mit Hilfe des kostenlosen „ONLINE Sofort-Check“ Ihren möglichen Mehrerlös, der bei der Anfechtung des Vertrages erreicht werden soll/kann, errechnen und dabei feststellen, ob sich das Einreichen Ihres Vertrages rechnet!!! [KLICKEN Sie dazu bitte auf den unten stehenden Banner und auf der dann folgenden Seite finden Sie dann auf der linken Seite den Button "ONLINE Check"!]
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